Im Folgenden möchten wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems aufklären. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems stützt sich auf das berechtigte Interesse des VereinsEltern für Kinder Österreich an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken für den Verein Eltern für Kinder Österreich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Betrifft ein eingegangener Hinweis eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten des Verein Eltern für Kinder Österreich, dient die Verarbeitung zudem der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstöße, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenverhältnis stehen.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EYECOON GmbH betriebenen Datenbank in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur dem Verein Eltern für Kinder Österreich möglich. Die EYECOON GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Kreis ausdrücklich autorisierter Personen des Vereins Eltern für Kinder Österreich beschränkt ist.
der Verein Eltern für Kinder Österreich hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Betroffene können den Datenschutzbeauftragten des Vereins Eltern für Kinder Österreich direkt kontaktieren:
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Eltern für Kinder Österreich br> z.Hd. Datenschutzbeauftragter br> Ottakringer Straße 217-221/2/R2 br> A-1160 Wien br> Tel.: +43 1 368 71 91 br> Fax.: +43 1 368 71 91 - 15 br> E-Mail: dsb@efk.at
In bestimmten Fällen besteht für den Verein Eltern für Kinder Österreich die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die beschuldigte Person von den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu informieren. Dies ist in solchen Fällen gesetzlich geboten, wenn objektiv feststeht, dass die Informationserteilung an den Beschuldigten die konkrete Hinweisaufklärung überhaupt nicht mehr beinträchtigen kann. Dabei wird Ihre Identität als Hinweisgeberin/Hinweisgeber - soweit rechtlich möglich - nicht offengelegt und es wird auch zusätzlich sichergestellt, dass dabei auch keine Rückschlüsse auf die Identität von Ihnen als Hinweisgeberin/Hinweisgeber möglich werden.
Beim wissentlichen Einstellen falscher Hinweise mit dem Ziel eine Person zu diskreditieren (Denunziation) kann die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Untersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Vereins Eltern für Kinder Österreich oder einer mit dem Verein Eltern für Kinder Österreich verbundenen Organisation weiterzugeben, z. B. wenn sich die Hinweise auf Vorgänge in der mit dem Eltern für Kinder Österreich verbundenen Organisation beziehen.
Bei Erforderlichkeit für die Aufklärung kann eine Übermittlung an eine mit dem Verein Eltern für Kinder Österreich verbundenen Organisation in einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, auf Basis geeigneter oder angemessener datenschutzrechtlicher Garantien zum Schutz von Betroffenen, erfolgen.
Bei den gennannten Garantien handelt es sich - soweit nicht ein konkreter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das entsprechende Land außerhalb der EU bzw. des EWR vorliegt - um die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Betroffene haben das Recht vom Verein Eltern für Kinder Österreich eine Kopie der geeigneten oder angemessenen Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten zu erhalten.
Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung oder datenschutzrechtlicher Erforderlichkeit für die Hinweisaufklärung kommen als weitere denkmögliche Empfängerkategorien Strafverfolgungsbehörden, Kartellbehörden, sonstige Verwaltungsbehörden, Gerichte sowie vom Verein Eltern für Kinder Österreich beauftragte internationale Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Weitere Informationen und die Möglichkeit Ihre Rechte geltend zu machen finden Sie unter:
Homepage: https:// www.efk.at/datenschutz
E-Mail-Adresse: dsb@efk.at
Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
https://www.dsb.gv.at/
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/ Benutzernamen und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie dem zuständigen Mitarbeiter des Vereins Eltern für Kinder Österreich namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Stand: 01.12.2023